Begriffserklärungen/Glossar
Aberkennung
Du hast schon Asyl oder subsidiären Schutz bekommen. Der Staat Österreich kann das Asyl beenden. Das heißt “Aberkennung”.
Gründe für eine Aberkennung sind zum Beispiel:
- Du ziehst in ein anderes Land und wohnst nicht mehr in Österreich.
oder - Du bist kriminell und gefährdest die Sicherheit von Österreich.
oder - Du bist in deinem Heimatland nicht mehr in Gefahr und bist dort sicher. Also: Du brauchst kein Asyl mehr in Österreich.
Abschiebung
Dein Asylantrag ist nicht erfolgreich, du bekommst kein Asyl. Du machst mit deinem Anwalt eine Beschwerde. Trotzdem bekommst du kein Asyl. Dann musst du aus Österreich wegreisen. Du musst Österreich verlassen. Wenn du trotzdem in Österreich bleibst, dann kann die Polizei kommen und dich abholen. Diese Reise heißt “Abschiebung”.
Asyl
Asyl ist Schutz vor Verfolgung. Asyl ist Schutz vor einer bestimmten Verfolgung. Gründe für Verfolgung:
- Du gehörst zu einer in deinem Land verfolgten ethnischen Gruppe.
oder - Deine Religion wird in deinem Land unterdrückt oder ist verboten und du hast Angst vor Verfolgung.
oder - Deine Nationalität wird verfolgt und bist in Gefahr.
oder - Weil du zu einer bestimmten sozialen Gruppe gehörst, bist du in deinem Land in Gefahr.
oder - Wegen deiner politischen Überzeugung wirst du in deinem Land mit Gewalt verfolgt, du bist in Gefahr.
Asylwerber / Asylwerberin (Status)
Du hast in Österreich um Schutz (=Asyl) angesucht. Du wartest. Jetzt bist du Asylwerber / Asylwerberin. Das ist dein “Status”.
Als Asylwerber / Asylwerberin hast du Rechte:
Du darfst so lange in Österreich bleiben, bis du weißt, ob du Schutz bekommst. Du bekommst Grundversorgung, wenn du sie brauchst.
Als Asylwerber / Asylwerberin hast du Pflichten. (Pflicht bedeutet, dass du etwas tun musst):
Du musst immer zu deinen Terminen mit dem BFA oder dem BVwG kommen.
Den Status als Asylwerber / Asylwerberin hast du so lange, bis über deinen Asylantrag entschieden wurde.
Altersfeststellung
Dein Alter ist in Österreich wichtig. Personen, die älter sind als 18 Jahre, heißen „Erwachsene“. Kinder und Jugendliche sind jünger als 18 Jahre alt und heißen „Minderjährige“. Kinder und Jugendliche werden anders behandelt als Erwachsene. Vielleicht weißt du nicht genau, wie alt du bist? Oder du hast der Polizei dein Geburtsdatum gesagt? Aber das BFA will überprüfen, ob dieses Alter wirklich stimmt. Für die “Altersfeststellung” wirst du von einem Arzt oder einer Ärztin genau angesehen. Ein Röntgenbild von deiner Hand wird gemacht, der Arzt sieht die Knochen. Auch deine Zähne und dein Schlüsselbein werden genau untersucht. Der Arzt sagt dann, ob du jünger als 18 oder älter als 18 Jahre bist.
Aufschiebende Wirkung
Das BFA hat entschieden, dass du nicht in Österreich bleiben darfst?
Dann kann die Polizei kommen und dich in dein Heimatland bringen. Du willst das nicht? Die Polizei darf dich trotzdem wegbringen. Das heißt Abschiebung.
Wie kannst du dich vor einer Abschiebung schützen? Du kannst die Entscheidung des BFA überprüfen lassen: Du schreibst eine Beschwerde. Bei der Beschwerde hilft dir die Rechtsberatung/dein Anwalt.
Diese Beschwerde hat eine “aufschiebende Wirkung”. Das bedeutet: Deine Abschiebung wird nicht gemacht, sie ist aufgeschoben. Du kannst so lange in Österreich bleiben, bis über deine Beschwerde entschieden wird.
Achtung: Das BFA kann „Nein!“ sagen zur aufschiebenden Wirkung. Dann kannst du nichts gegen die Abschiebung machen.
Behörde
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) entscheidet über deinen Asylantrag.
Das BFA ist die wichtigste Behörde im Asylverfahren. Eine Behörde ist eine Institution des Staates. Alle Behörden müssen den österreichischen Gesetzen folgen. Die Menschen, die in den Behörden arbeiten müssen den österreichischen Gesetzen folgen.
Bescheid
Die Entscheidung einer Behörde nennt man “Bescheid”. Im Asylverfahren entscheidet das BFA über deinen Asylantrag. Dann schreibt das BFA einen Bescheid. Du bekommst den Bescheid mit der Post an deine offizielle Adresse. Du solltest daher darauf achten, dass du immer eine gültige Meldeadresse in Österreich hast.
Im Bescheid stehen viele Dinge, aber besonders wichtig ist der „Spruch“. Im Spruch steht die Entscheidung des BFA.
Auch die “Rechtsmittelbelehrung” ist wichtig: Hier steht, was du mit deinem Anwalt gegen die Entscheidung machen kannst. Hier steht auch, wie lange du dafür Zeit hast.
Lies dir den Bescheid gut durch! Bringe den Bescheid sehr schnell zu deiner Rechtsberatung. Du sollst keinen Tag warten, sondern sofort den Bescheid zu deinem Anwalt/zu deiner Rechtsberatung bringen.
Bleiberecht
Du bekommst kein Asyl und keinen subsidiären Schutz? Aber du bist schon länger in Österreich und sehr gut in der österreichischen Gesellschaft integriert? Deswegen kannst du vielleicht in Österreich bleiben. Das heißt “Bleiberecht”.
Bundesamt für Fremdenwesen – BFA
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist die wichtigste Behörde im Asylverfahren. Das BFA ist eine Institution des Staates. Das BFA muss den österreichischen Gesetzen folgen. Die Menschen, die im BFA arbeiten müssen die österreichischen Gesetze befolgen.
Das BFA entscheidet über deinen Asylantrag. Die Entscheidung schreibt das BFA im Bescheid und schickt ihn dir per Post.
Bundesverwaltungsgericht – BVwG
Du hast vom BFA kein Asyl bekommen? Dann kannst du diese Entscheidung kontrollieren lassen. Gemeinsam mit deiner Rechtsberatung schreibst du eine Beschwerde. Der Bescheid vom BFA und deine Beschwerde werden vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gelesen. Ein Richter oder eine Richterin am BVwG entscheidet. Dann bekommst du einen Bescheid.
Freiwillige Rückkehr
Du hast einen Asylantrag gestellt und wartest auf Asyl. Aber du willst nicht mehr warten, du willst zurück nach Hause. Sag deinem Rechtsberater, dass du nach Hause möchtest und dein Asylverfahren stoppen möchtest. Österreich hilft dir bei der Reise. Zum Beispiel zahlt Österreich dein Flugticket. Diese Hilfe heißt “Rückkehrhilfe”. Du bekommst alle Informationen bei der Rückkehrberatung.
Achtung: Du fährst in dein Heimatland? Dann ist dein Asylverfahren gestoppt und beendet. Du bekommst kein Asyl in Österreich. Du bist nur 3 Tage oder 2 Wochen zu Hause? Das ist egal: Dein Asylverfahren ist gestoppt, du bekommst kein Asyl in Österreich.
Grundversorgung
Du bist Asylwerber / Asylwerberin? Dann bekommst du Unterstützungen.
Zum Beispiel gibt dir der Staat Österreich einen Ort zum Wohnen. Du bekommst Betreuung durch Personen und Essen, Kleidung, Schulhefte und Fahrscheine für deine Termine bei Behörden. Du kannst ins Krankenhaus gehen und musst nicht zahlen. Das heißt “Grundversorgung”.
Du möchtest in eine Wohnung ziehen, z.B. zu Freunden? Du darfst das, aber dann bekommst du von Österreich sehr wenig Geld und brauchst Hilfe von deinen Freunden.
Achtung: Du möchtest umziehen? Dann informiere vorher die Behörde!
Die Behörde erlaubt nicht, dass du woanders wohnst? Dann musst du bleiben.
Die Behörde sagt nein und du ziehst trotzdem um? Dann bekommst du keine Grundversorgung mehr.
Ladung und Einvernahme
Das BFA braucht Informationen von dir. Das BFA will mit dir über deine Verfolgung und Flucht sprechen. Du bekommst eine Einladung zum Interview. Dieser Brief heißt “Ladung”.
Weiß das BFA, wo du wohnst? Das BFA muss deine Adresse wissen!
Kontrolliere deine Post jeden Tag!
Lies die Ladung genau. Wann ist dein Interview? Das Interview heißt “Einvernahme”. Das ist sehr wichtig! Gehe pünktlich zu deiner Einvernahme. Sei schon 30 Minuten vor der Uhrzeit dort.
Meldezettel
Auf dem Meldezettel steht wo du wohnst, also deine Wohnadresse. Deine Post wird dorthin geschickt. Jeder Mensch bekommt einen Meldezettel vom Meldeamt.
Du bist im Asylverfahren? Dann ist es ganz wichtig, dass auf dem Meldezettel deine richtige Adresse steht.
Du bist umgezogen? Deine Adresse ist neu? Gehe sofort zum Meldeamt und sag deine richtige Adresse. Du bekommst einen neuen Meldezettel.
Warum ist der Meldezettel so wichtig?
Du hast vergessen, dem Meldeamt deine neue Adresse zu sagen. Dann schickt das BFA einen Brief an deine alte Adresse. Du bekommst den Brief nie. Oder du liest den Brief zu spät, der Termin ist vorbei. Das kann sehr schlecht sein.
Ratenzahlung
Du hast ein Gesetz gebrochen. (Zum Beispiel: Du bist bei Rot über die Straße gegangen. Oder: Du hast etwas Kleines gestohlen.)
Du hast eine Strafe bekommen: Du musst Geld zahlen.
Vielleicht hast du nicht genug Geld und kannst die Strafe nicht sofort bezahlen. Dann kannst du fragen: Darf ich die Strafe in kleineren Teilen zahlen? Kann ich jeden Monat ein bisschen zahlen? Das heißt “Ratenzahlung”.
Du möchtest eine Ratenzahlung machen? Sag das so schnell wie möglich der Behörde.
Achtung: Wenn du deine Strafe nicht zahlst oder nicht zahlen kannst, kommst du stattdessen in Haft.
Rechtsberatung
Die Rechtsberatung gibt dir Informationen zu deinem Asylverfahren. Die Rechtsberatung hilft dir bei deiner Beschwerde.
Mit deinem Bescheid bekommst du ein Infoblatt. Es heißt “Verfahrensanordnung”. Darauf steht, wo du Rechtsberatung bekommst.
Du sollst entweder zum Verein Menschenrechte Österreich oder zur ARGE Rechtsberatung (Diakonie und Volkshilfe) gehen. Melde dich sofort bei deiner Rechtsberatung, wenn du das Infoblatt bekommst.
Rechtsmittelbelehrung
Dein Bescheid ist per Post gekommen. Vielleicht bist du mit dem Bescheid nicht einverstanden?
Ganz am Ende vom Bescheid steht die “Rechtsmittelbelehrung”. In der Rechtsmittelbelehrung steht, was du gegen die Entscheidung machen kannst. In der Rechtsmittelbelehrung steht, wie lange du dafür Zeit hast. Die Rechtsmittelbelehrung ist in einer Sprache geschrieben, die du verstehst.
Rechtsmittelfrist
Das BFA entscheidet über deinen Asylantrag. Du meinst, dass die Entscheidung falsch ist? Dann kannst du sie kontrollieren lassen. Schreibe eine Beschwerde. Deine Rechtsberatung hilft dir. Für diese Beschwerde hast du nur kurz Zeit. Diese Zeit heißt “Rechtsmittelfrist.” Deine Beschwerde muss in dieser Zeit geschrieben werden. Wenn diese Zeit vorbei ist, kannst du keine Beschwerde machen.
Du möchtest wissen, wie viel Zeit du für deine Beschwerde hast? Deine Rechtsmittelfrist steht in der “Rechtsmittelbelehrung” ganz am Ende in deinem Bescheid. Die Zeit beginnt, wenn du den Brief vom Postboten übernimmst oder mit der Hinterlegung bei der Post.
Rückkehrentscheidung
Österreich kann sagen: Du musst zurück in dein Heimatland! Das nennt man “Rückkehrentscheidung”. Du bekommst die Rückkehrentscheidung in einem Bescheid mit der Post. Du bekommst die Rückkehrentscheidung, wenn du kein Asyl und keinen subsidiären Schutz und auch kein Bleiberecht erhalten hast.
Du musst die Rückkehrentscheidung erst befolgen, wenn du sie nicht mehr überprüfen lassen kannst.
Schubhaft
Du sollst aus Österreich abgeschoben werden und die Behörde denkt, dass du dich verstecken wirst? Dann kann die Polizei kommen und dich in “Schubhaft” nehmen. Du bist dann nicht mehr frei. Die Schubhaft soll garantieren, dass deine Abschiebung gemacht werden kann.
Die Polizei darf nicht jeden Menschen in Schubhaft nehmen. Die Behörde denkt, du willst dich verstecken? Das nennt man “Fluchtgefahr”. Dann darf die Polizei dich in Schubhaft sperren.
Du kannst die Schubhaft mit einer Beschwerde beim BVwG überprüfen lassen. Diese Beschwerde heißt Schubhaftbeschwerde. Du bekommst eine Rechtsberatung. Die Rechtsberatung schreibt für dich deine Beschwerde.
Spruch
Der Brief der Behörde heißt Bescheid. Im Bescheid stehen viele Dinge, aber besonders wichtig ist der „Spruch“. Im Spruch steht die Entscheidung der Behörde. Im Spruch steht zum Beispiel, ob du Asyl, subsidiären Schutz oder ein Bleiberecht bekommst oder nicht.
Der Spruch ist in einer Sprache geschrieben, die du verstehst.
Stundung
Du hast ein Gesetz gebrochen und deine Strafe ist: Du musst Geld zahlen. Vielleicht hast du jetzt nicht genug Geld und kannst die Strafe nicht sofort bezahlen. Dann kannst du fragen: Darf ich die Strafe später zahlen? Kann ich die Strafe in 6 Monaten zahlen? Wenn du deine Strafe später zahlen darfst heißt das “Stundung”.
Du möchtest eine Stundung? Sag das so schnell wie möglich der Behörde.
Subsidiärer Schutz
Vielleicht bekommst du kein Asyl. Aber Österreich versteht: Es ist gefährlich, dass du in dein Heimatland zurück gehst. Dann bekommst du von Österreich subsidiären Schutz. Subsidiärer Schutz bedeutet, dass du mindestens für ein Jahr in Österreich bleiben kannst.
Zum Beispiel: Du bist nicht persönlich verfolgt. Aber in deinem Land ist Krieg. Du wirst nicht in den Krieg zurück gebracht. Du bekommst subsidiären Schutz und kannst 1 Jahr in Österreich bleiben. Nach 1 Jahr schaut Österreich, ob der Krieg vorbei ist.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – UMF
UMF sind Asylwerber und Asylwerberinnen, die jünger als 18 Jahre sind und ohne einen Erwachsenen nach Österreich gekommen sind. UMF sind Kinder und Jugendliche alleine auf der Flucht.
Zum Beispiel: Ein Mädchen, 16 Jahre alt, das ohne Eltern oder andere erwachsene Verwandte (Onkel, Tante, große Geschwister, Oma, Opa) nach Österreich gekommen ist. Sie ist ein UMF.
Zum Beispiel: Zwei Brüder, 12 und 15, die ohne Eltern oder andere erwachsene Verwandte gekommen sind. Sie sind UMF.
Zum Beispiel: Ein Jugendlicher,17, ist mit seinem Onkel nach Österreich gekommen. Der Onkel ist nicht mehr in Österreich oder gestorben. Der Jugendliche ist jetzt alleine in Österreich, er ist ein UMF.